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   VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 A 15/16   

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VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 A 15/16 (https://dejure.org/2019,23352)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 28.06.2019 - 1 A 15/16 (https://dejure.org/2019,23352)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 28. Juni 2019 - 1 A 15/16 (https://dejure.org/2019,23352)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 24 Abs 1 EUV 1307/2013; Art 4 Abs 1 Buchst c EUV 1307/2013; Art 4 Abs 1 Buchst e EUV 1307/2013; Art 4 Abs 1 Buchst h EUV 1307/2013; Art 4 Abs 1 Buchst i EUV 1307/2013
    Basisprämie; Dauergrünland; Gebietskulisse; Heide; krautartige Pflanze; krautig; Sandheide

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2012 - 10 LA 93/11

    Heideflächen als beihilfefähige Flächen i.S.d. Art. 44 Abs. 2 VO 1782/2003/EG;

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 A 15/16
    Zwergsträucher - wie das Heidekraut - zählen hingegen nicht zu den krautigen Pflanzen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 13.8.2012 - 10 LA 93/11 -, juris Rn. 7 und 8).

    Vielmehr setzt die Beihilfefähigkeit von Flächen nach Maßgabe des Art. 4 Abs. 1 Buchst. h letzter Satz der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 darüber hinaus voraus, dass die Flächen abgeweidet werden können und einen Teil der etablierten lokalen Praktiken darstellen (vgl. zu Art. 44 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782/2003 und Art. 2 Abs. 2a VO (EG) Nr. 796/2004: Nds. OVG, Beschl. v. 13.8.2012 - 10 LA 93/11 -, juris Rn. 6 und 16; Bayerischer VGH, Urt. v. 16.4.2013 - 21 B 12.1307 -, juris Rn. 28).

  • VG Meiningen, 14.07.2016 - 2 K 515/12

    Landwirtschaftliche Subventionen; hier: Beihilfefähigkeit einer

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 A 15/16
    Insoweit hat es dem Kläger im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht oblegen, zeitnah zu den von der Beklagten bei der Vor-Ort-Kontrolle getroffenen Feststellungen eine andere Auffassung zu den tatsächlichen Verhältnissen in geeigneter Weise zu dokumentieren, um diese später den behördlichen Feststellungen entgegenhalten zu können (Nds. OVG, Urt. v. 11.8.2011 - 10 LB 370/08 -, juris Rn. 26 und 29; VG des Saarlandes, Urt. v. 8.5.2017 - 1 K 43/16 -, juris Rn. 39; VG Meiningen, Urt. v. 14.7.2016 - 2 K 515/12 Me -, juris Rn. 47).
  • VGH Bayern, 16.04.2013 - 21 B 12.1307

    Zahlungsansprüche; Betriebsprämie; Dauergrünland; beihilfefähige Flächen

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 A 15/16
    Vielmehr setzt die Beihilfefähigkeit von Flächen nach Maßgabe des Art. 4 Abs. 1 Buchst. h letzter Satz der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 darüber hinaus voraus, dass die Flächen abgeweidet werden können und einen Teil der etablierten lokalen Praktiken darstellen (vgl. zu Art. 44 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782/2003 und Art. 2 Abs. 2a VO (EG) Nr. 796/2004: Nds. OVG, Beschl. v. 13.8.2012 - 10 LA 93/11 -, juris Rn. 6 und 16; Bayerischer VGH, Urt. v. 16.4.2013 - 21 B 12.1307 -, juris Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2011 - 10 LB 370/08

    Ermittlung der Größe landwirtschaftlich genutzter Flächen nach dem

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 A 15/16
    Insoweit hat es dem Kläger im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht oblegen, zeitnah zu den von der Beklagten bei der Vor-Ort-Kontrolle getroffenen Feststellungen eine andere Auffassung zu den tatsächlichen Verhältnissen in geeigneter Weise zu dokumentieren, um diese später den behördlichen Feststellungen entgegenhalten zu können (Nds. OVG, Urt. v. 11.8.2011 - 10 LB 370/08 -, juris Rn. 26 und 29; VG des Saarlandes, Urt. v. 8.5.2017 - 1 K 43/16 -, juris Rn. 39; VG Meiningen, Urt. v. 14.7.2016 - 2 K 515/12 Me -, juris Rn. 47).
  • VG Saarlouis, 08.05.2017 - 1 K 43/16

    Landwirtschaftliche Subventionen für Dauergrünland; Förderungsfähigkeit

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 A 15/16
    Insoweit hat es dem Kläger im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht oblegen, zeitnah zu den von der Beklagten bei der Vor-Ort-Kontrolle getroffenen Feststellungen eine andere Auffassung zu den tatsächlichen Verhältnissen in geeigneter Weise zu dokumentieren, um diese später den behördlichen Feststellungen entgegenhalten zu können (Nds. OVG, Urt. v. 11.8.2011 - 10 LB 370/08 -, juris Rn. 26 und 29; VG des Saarlandes, Urt. v. 8.5.2017 - 1 K 43/16 -, juris Rn. 39; VG Meiningen, Urt. v. 14.7.2016 - 2 K 515/12 Me -, juris Rn. 47).
  • VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 A 16/16

    Basisprämie; Kontrollansatz; Sanktion; Verwaltungssanktion; Kürzung

    Auszug aus VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 A 15/16
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren unter den Aktenzeichen 1 A 16/16 und 1 A 335/16 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen, der Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen ist.
  • OVG Niedersachsen, 04.05.2020 - 10 LA 14/19

    Beihilfefähige Fläche; Dauergrünland; Grünfutterpflanzen

    Der Verordnungsgeber hat somit die Beihilfefähigkeit einer Fläche nicht allein daran geknüpft, dass diese als Weide- oder Futterfläche genutzt wird und somit eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf der Fläche ausgeübt wird (Senatsbeschluss vom 21.10.2019 - 10 LA 160/19 -, juris Rn. 7; vgl. auch Senatsbeschluss vom 13.08.2012 - 10 LA 93/11 -, juris Rn. 6 zur insofern vergleichbaren Rechtslage unter Geltung des Art. 44 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003; VG Lüneburg, Urteil vom 28.06.2019 - 1 A 15/16 -, juris Rn. 28).

    Insoweit hätte es der Klägerin im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht oblegen, zeitnah zu den von der Beklagten bei der Vor-Ort-Kontrolle getroffenen Feststellungen eine andere Auffassung zu den tatsächlichen Verhältnissen in geeigneter Weise zu dokumentieren, um diese später den behördlichen Feststellungen entgegenhalten zu können und letztlich die von ihr behauptete landwirtschaftliche Nutzung nachzuweisen (Senatsurteil vom 11.08.2011 - 10 LB 370/08 -, juris Rn. 26 und 29; VG Lüneburg, Urteil vom 28.06.2019 - 1 A 15/16 -, juris Rn. 29).

  • VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 A 16/16

    Basisprämie; Kontrollansatz; Sanktion; Verwaltungssanktion; Kürzung

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren 1 A 15/16 und 1 A 335/16 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen, der Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen ist.

    Die auf Zuweisung weiterer Zahlungsansprüche gerichtete Klage hat die Kammer mit Urteil vom heutigen Tage abgewiesen (Az. 1 A 15/16).

    Zur Begründung im Einzelnen verweist die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen auf ihr Urteil vom heutigen Tage in dem Verfahren 1 A 15/16 über die Klage des Klägers auf Zuweisung weiterer Zahlungsansprüche (S. 5 ff. des Urteilsabdrucks).

  • VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 634/19
    Ihm obliegt es, zeitnah - also nach Kenntniserlangung von den konkret vorgenommenen Abzügen - zu den von der Behörde getroffenen Feststellungen eine andere Auffassung zu den tatsächlichen Verhältnissen in geeigneter Weise festzustellen und zu dokumentieren, um dies später den behördlichen Feststellungen entgegenhalten zu können (VG Arnsberg, Urteil vom 5. Februar 2019 - 3 K 4895/16 - juris, Rn. 60, wonach die Dokumentation gegebenenfalls sogar mit Hilfe eines Sachverständigen zu erfolgen hat; vgl. auch VG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2019 - 1 A 15/16 - juris, Rn. 29; VG Saarland, Urteil vom 8. Mai 2017 - 1 K 43/16 - juris, Rn. 39).

    In diesem Zusammenhang ist der Kläger auch insofern darauf zu verweisen, dass er nach § 11 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen die materielle Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zuweisung weiterer Zahlungsansprüche im Rahmen der Basisprämienregelung trägt (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2019 - 1 A 15/16 - juris, Rn. 29).

  • VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 767/20
    Ihm obliegt es, zeitnah - also nach Kenntniserlangung von den konkret vorgenommenen Abzügen - zu den von der Behörde getroffenen Feststellungen eine andere Auffassung zu den tatsächlichen Verhältnissen in geeigneter Weise festzustellen und zu dokumentieren, um dies später den behördlichen Feststellungen entgegenhalten zu können (VG Arnsberg, Urteil vom 5. Februar 2019 - 3 K 4895/16 - juris, Rn. 60, wonach die Dokumentation gegebenenfalls sogar mit Hilfe eines Sachverständigen zu erfolgen hat; vgl. auch VG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2019 - 1 A 15/16 - juris, Rn. 29; VG Saarland, Urteil vom 8. Mai 2017 - 1 K 43/16 - juris, Rn. 39).

    Im Übrigen ist der Kläger auch darauf zu verweisen, dass er nach § 11 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen die materielle Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zuweisung weiterer Zahlungsansprüche im Rahmen der Basisprämienregelung trägt (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2019 - 1 A 15/16 - juris, Rn. 29).

  • VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 A 335/16

    Ausgleichszulage; Verwaltungspraxis; Verwaltungssanktion; Verwaltungsvorschriften

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 1 A 15/16 und 1 A 16/16 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen, der Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen ist.

    Zur Begründung im Einzelnen verweist die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe ihres Urteils vom heutigen Tag in dem Verfahren 1 A 15/16 mit der Maßgabe, dass die angemeldeten Flächen innerhalb der vom Land Niedersachsen festgelegten Förderkulisse liegen.

  • VG Cottbus, 21.12.2021 - 3 K 1526/17
    Ihr obliegt es, zeitnah - also nach Kenntniserlangung von den konkret vorgenommenen Abzügen - zu den von der Behörde getroffenen Feststellungen eine andere Auffassung zu den tatsächlichen Verhältnissen in geeigneter Weise festzustellen und zu dokumentieren, um dies später den behördlichen Feststellungen entgegenhalten zu können (VG Arnsberg, Urteil vom 05. Februar 2019 - 3 K 4895/16 - juris Rn. 60, wonach die Dokumentation gegebenenfalls sogar mit Hilfe eines Sachverständigen zu erfolgen hat; vgl. auch VG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 2019 - 1 A 15/16 - juris Rn. 29; VG Saarland, Urteil vom 8. Mai 2017 - 1 K 43/16 - juris Rn. 39).
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